Barrierefreiheit
Informationen zur Barrierefreiheit
Nachfolgend informieren wir Sie, wie unsere Webseite von Personen mit Einschränkungen und Behinderungen genutzt werden kann.
Geltende Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Umsetzung
Da unsere Webseite bereits vor dem 28. Juni 2025 bestand und entsprechend genutzt wurde, arbeiten wir daran, die Vorgaben des BFSG zeitnah, spätestens jedoch bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 27. Juni 2030, umzusetzen (§ 38 BFSG).